New: Free choice of the company name also for collective companies
Das Firmenrecht regelt die Namensgebung einer Firma. Seit dem 1. Juli 2016 können auch Personengesellschaften ihren Firmennamen frei wählen, wie dies bei der AG und GmbH bereits der Fall war. Jedoch ist zwingend die jeweilige Rechtsform anzugeben. Deshalb wurden für die Kollektivgesellschaft “KlG” und für die Kommanditgesellschaft “KmG” als Abkürzungen eingeführt. Diese Änderungen erleichtern insbesondere […]
