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Internet and e-mail monitoring at the workplace

AMATIN AG Rechtsanwälte / Attorneys at Law (contact: Roman Kälin-Burgy, Martin Boos, Michael Stebler), Basel, Switzerland – in the heart of the Swiss Economic Backbone Zurich-Basel-Geneva. 

Gemäss Obligationenrecht besteht die Pflicht, die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu schützen. Ein Unternehmen ist ermächtigt, jene Daten zu bearbeiten, die zur Abklärung der Eignung für das Arbeitsverhältnis oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages nötig sind. Das Arbeitsgesetz lässt Überwachungs- und Kontrollsysteme zu, sofern die Gesundheit und Bewegungsfreiheit der Mitarbeitenden nicht beeinträchtigt wird. 

Die Überwachung der Mitarbeitenden hat die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, Zweckbindung und Transparenz zu beachten. 

Es wird unter anderem vorausgesetzt, dass die Mitarbeitenden über die Möglichkeit, die Art und das Ausmass der Überwachung informiert werden. Um dies sicherzustellen, muss die Unternehmung beispielsweise Reglemente erlassen; dies sowohl für die vorgesehene Nutzung von Internet und eMail durch die Mitarbeitenden als auch für die Durchführung und Ausgestaltung der Überwachung durch die Unternehmung. 

Um die jeweiligen Betriebsinteressen unter Beachtung des Persönlichkeitsschutzes der Mitarbeitenden bestmöglich verfolgen zu können, tun Unternehmen gut daran, für die Ausgestaltung der entsprechenden Reglemente – insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Klarheit und Gesetzeskonformität – sich umfassend informieren und beraten zu lassen.

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