Ihr Wille soll gelten

Wer wird sich einmal um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern, wenn Sie diese nicht mehr selber regeln können? Wer wird Sie im Rechtsverkehr oder gegenüber Ärzten vertreten, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind? Können Sie selber noch ein Testament machen, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind?

Solange wir bei guter Gesundheit sind, kümmern uns solche Fragen kaum. Oft gibt eine Krankheit, ein Unfall oder auch nur die Tatsache, alleinstehend zu sein, den Ausschlag, sich mit dem Älterwerden eingehender auseinanderzusetzten und die nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Wenn Sie frühzeitig eine Universalvollmacht® und einen Vorsorgeauftrag abschliessen, stellen Sie sicher, dass Sie von der von Ihnen bestimmten Person vertreten werden, sollten Sie einmal nicht mehr selber Entscheidungen treffen können.

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie rund um dieses Thema, insbesondere zu:

  • Universalvollmacht (Generalvollmacht)
  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung und -vollmacht

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    Patientenverfügung

    Wir beraten Sie in diesen Themen:

    Erbrecht, Familienrecht, Nachlassplanung

    Ein Testament erstellen müssen, eine Erbschaft antreten oder einen Partnerschaftsvertrag ausarbeiten wollen.

    Universalvollmacht, Vorsorgeauftrag

    Mit Universalvollmacht und Vorsorgeauftrag seine Vertretung selber bestimmen.

    Arbeitsrecht

    Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer stehen wir in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts beratend zur Seite.

    Steuerrecht

    Kontaktieren Sie uns bei Steuerangelegenheiten, welche Sie im nationalen oder internationalen Umfeld betreffen. Gerne beraten wir Sie umfassend.

    Immobilien, Bauen, Vermieten

    AMATIN unterstützt Sie in sämtlichen Fragen rund um Baurecht, Immobilienrecht und Mietrecht. Auch Stockwerkeigentümergemeinschaften und Wohnbaugenossenschaften.

    Klagen, Prozessieren

    Wir verhandeln und prozessieren für Sie vor allen Gerichten in der ganzen Schweiz. Bevor wir vor Gericht gehen, klären wir immer, wie sich der Disput am besten lösen lässt.

    Vorsorgeausgleich

    Müssen in ausländischen Scheidungsverfahren schweizerische Pensionskassenguthaben aufgeteilt werden, ist ein Ergänzungsverfahren durchzuführen. Unsere Vorsorgeausgleichs-Spezialisten stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

    Nehmen Sie Kontakt auf

    Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.