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AMATIN AG, 2019

Wer haftet bei der Auflösung einer Gesellschaft für deren Steuerschulden?

Verwaltungsräte und Liquidatoren haften für allfällige Steuerschulden einer Gesellschaft bei deren Auflösung mit. 

Wird eine Gesellschaft aufgelöst, endet ihre Steuerpflicht. Bevor die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wird, wird über die ausstehenden Steuerschulden der Gesellschaft abgerechnet. Dabei haften gemäss gesetzlicher Regelung die mit der Verwaltung oder mit der Liquidation (Auflösung) der Gesellschaft betrauten Personen bis zum Betrag des Liquidationserlöses mit. Der Liquidationserlös entspricht der Geldsumme, die bei Auflösung der Gesellschaft noch aus dieser gezogen werden kann. Die Haftung entfällt nur, wenn der Haftende nachweist, dass er zu jeder Zeit sorgfältig gehandelt hat. Dieser Beweis ist in der Regel schwer zu erbringen. 

Gemäss neuer bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt diese Haftung auch bei einer „faktischen Liquidation“. Eine solche liegt vor, wenn die Gesellschaft nicht aufgelöst wird, sondern lediglich die wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft veräussert werden. 

Gemäss Bundesgericht gilt diese im Bereich der direkten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern anwendbare Vorschrift auch für Steuerschulden, die vor dem Eintritt des Betroffenen in die Gesellschaft entstanden sind. Im Bereich der Verrechnungssteuern hingegen, wo das Gesetz eine explizite Beschränkung der Haftung macht, besteht die Haftung nur für während der Geschäftsführung entstandene Forderungen. 

SPEED READ: Directors and liquidators are jointly liable for any tax liabilities of a company upon its dissolution. In doubt ask your lawyer. Always stay on the legal side of life. 

SUPErLiRE: Les administrateurs et les liquidateurs sont solidairement responsables des dettes fiscales d’une société lors de sa dissolution. Les conseillers juridiques AMATIN s’efforcent de trouver une solution enzymatique et profitable pour vos défis.

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