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Quelle: AMATIN AG 2023

Eigentümer von Zweitwohnsitzen in Frankreich Achtung: Bis 30. Juni 2023 neue Steuererklärung fällig!

Die Eigentümer von Zweitwohnsitzen in Frankreich müssen bis spätestens 30. Juni 2023 einmalig eine neue Steuerdeklaration für Immobilienbesitzer einreichen.

Was ist die Taxe d’habitation?

Die Taxe d’habitation ist eine Steuer in Frankreich, die Eigentümer einer Immobilie entrichten müssen. Es handelt sich hierbei um eine landesweit erhobene Steuer

Änderung für Eigentümer von Zweitwohnsitzen in Frankreich per 1. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Taxe d’habitation u.a. nur noch für Zweitwohnsitze geschuldet. Somit muss neu bestimmt werden, wer weiterhin die Abgabe entrichten muss.

Neue Erklärung bis 30. Juni 2023 einzureichen

Alle Immobilieneigentümer von Zweitwohnsitzen müssen bis zum 30. Juni 2023 eine entsprechende Erklärung einreichen respektive ihre Daten gegebenenfalls online anpassen.

Wird die Immobilie vermietet, müssen zusätzlich die Art der Vermietung (möblierte oder unmöblierte Vermietung, Saisonvermietung , Vermietung von Sozialwohnungen) sowie Informationen über den Mieter angegeben werden.

In den Folgejahren muss diese Angabe nur bei einer Änderung der Verhältnisse mitgeteilt werden.

Somit besteht Handlungsbedarf für Eigentümer einer Liegenschaft in Frankreich als Zweitwohnsitz. Die Frist endet am 30. Juni 2023.

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