Zurück zu News
Quelle: Institut Contemporary Design Practices (ICDP), FHNW

Markenüberwachung – sonst droht Verlust des Schutzes

Ist eine Marke erst einmal im Markenregister eingetragen, kann ihr Wert durch Neuanmeldungen von ähnlichen oder identischen jüngeren Marken massiv geschwächt werden. Doch wie kann die potenzielle Verletzung der eigenen Marke erkannt und deren Verwässerung verhindert werden?

Markenschutz – und nun?

Mit der Registrierung und Veröffentlichung einer Marke im Markenregister ist das Verfahren vor der zuständigen Markenbehörde vorläufig abgeschlossen und der Markeninhaber geniesst den Schutz seiner Marke. Doch die Markenbehörde prüft im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens nicht, ob ältere Marken mit eventuell besseren Rechten gegen die Eintragung einer Marke opponieren. Die Behörde nimmt sich aus der Verantwortung, sowohl Dritte über eine mögliche markenrechtliche Verletzung zu informieren, als auch den Rechtssuchenden darüber zu informieren, dass mögliche bessere Rechte gegen seinen Markenschutz sprechen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass jeder Markeninhaber nach Markeneintragung verantwortlich ist, seine Marke zu überwachen und zu verteidigen.

Wie erfolgt die Markenüberwachung konkret?

Die Markenverteidigung als Massnahme zur Abwehr von Verletzungen benötigt eine Überwachung, auf welche dann die Offensive im Ernstfall folgt. Im Rahmen der Überwachung werden schon nur Anmeldungen in den einschlägigen Registern konstant überprüft. So können frühzeitig allfällig konfligierende Markenneuanmeldungen erkannt werden. Nach Ermittlung der „Gefahr“ kann die darauf folgende Strategie zur Markenverteidigung angegangen werden.

Aktive Markenverteidigung

Wichtig bei der Markenverteidigung ist es, schnell zu reagieren, insbesondere durch Abmahnung und Widerspruch oder vertragliche Vereinbarungen gegen den Störer.

Kommt keine Einigung schon im Rahmen einer Anmeldung einer Drittmarke zustande ist ein Widerspruchsverfahren unvermeidlich. Bei diesem handelt es sich um ein registerrechtliches Verfahren. Es soll einfach, rasch und kostengünstig sein. Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarung zu schliessen; darin wird festgehalten, wie die konfligierenden Marken nebeneinander bestehen können und wo deren Bestandsgrenzen sind und für welche Waren und Dienstleistungen sie Schutz beanspruchen.

Je mehr in eine Marke investiert wurde, desto weniger besteht die Bereitschaft, die Marke aufzugeben oder anzupassen. Daher lohnt sich (neben der Recherche vor Anmeldung einer Marke) eine Überwachung, denn so kann rechtzeitig eine Markenverletzung erkannt und eine (meist) gütliche Einigung herbeigeführt werden. Gerne überwachen wir Ihre Marke und helfen Ihnen bei der Verteidigung Ihrer Markenrechte.

AMATIN AG  Rechtsanwälte / Rechtsberatung  │  Attorneys at Law / Counselors  │  Conseiller Juridiques / Avocats

Kontaktpersonen

Kontaktieren Sie unsere Spezialisten

post 1

Verena ErderParalegal, Kauffrau, IT- und Data-Manager

verena.erder@amatin.ch
+41 61 202 91 90

SecureFileTRANSFER
post 1

Martin BoosRechtsanwalt / Advokat, Partner

martin.boos@amatin.ch
+41 61 202 91 91

SecureFileTRANSFER
post 1

Sandra KlemmRechtsanwältin / Advokatin, Partner

sandra.klemm@amatin.ch
+41 61 202 91 94

SecureFileTRANSFER

Nehmen Sie Kontakt auf

Kontaktformular