Sie stehen vor der Entscheidung, eine Nachfolge für ihr Unternehmen zu finden und das Unternehmen, das oft ein Lebenswerk ist, erfolgreich der nächsten Generation zu übergeben? Eine frühzeitige Planung und rechtliche Absicherung des Verkaufs sind dabei zentral, egal ob das Unternehmen familienintern, an eine oder mehrere Mitarbeitende des Unternehmens (auch Management Buy-Out genannt), oder an eine externe Person oder ein externes Unternehmen (auch Management Buy-In genannt) verkauft wird.
Zentrale Fragen und Ablauf des Verkaufs
Eine gute Vorbereitung und Planung eines möglichen Verkaufs sind essenziell. Nebst der sich manchmal als nicht einfach herausstellenden Käufersuche müssen für den geplanten Unternehmensverkauf auch einige wichtige rechtliche Fragen geklärt werden, die für den Verkauf relevant sind.
Share Deal oder Asset Deal?
Zunächst ist die kritische Entscheidung zu treffen, ob das Unternehmen als Ganzes verkauft werden soll oder nur wenige Vermögenswerte oder Betriebsteile. Wird das Unternehmen als Ganzes verkauft, wird ein Aktienverkauf (sog. Share Deal) angestrebt. Bei diesem Vorgang werden die Aktien des Unternehmens verkauft und sämtliche Verträge mit Kunden, Lieferanten, Arbeitsverträge bleiben unverändert bestehen, da kein Wechsel des Vertragspartners stattfindet. Anders beim Asset Deal, bei welchem einzelne Vermögenswerte (z.B. eine Liegenschaft, Markenrechte, Vertragsbeziehungen, ein ganzer Betriebsteil, etc.) verkauft oder übertragen werden.
In der Praxis soll oft ein KMU 1:1 weitergeführt werden und es drängt sich deshalb ein sog. Share Deal auf, eventuell mit wenigen Anpassungen (sollte beispielsweise ein Grundstück in Privatbesitz übertragen werden), was eine Mischform zwischen Share und Asset Deal zur Folge hätte, da es nebst dem Verkauf des Unternehmens vorab zu einer Vermögensveräusserung von einem oder wenigen Teilen des Unternehmens kommt. Ein reiner Asset Deal kann erfolgen, wenn das Ziel ist, ein Hauptasset eines Unternehmens oder grosse Maschinen, für die in Zukunft kein Bedarf mehr besteht, zu verkaufen. Hier kommt es zu einem Vermögensübertragungsvertrag. Ein Asset Deal kann auch in Frage kommen, wenn bestehende grosse Rechtsverfahren am Laufen sind, die einen möglichen Share Deal als zu risikobehaftet erscheinen lassen. Das “verbleibende” Unternehmen, das nicht verkauft werden kann und keine Nachfolgelösung hat, müsste letztlich liquidiert werden.
Der Share Deal und Asset Deal können unterschiedliche Steuerfolgen nach sich ziehen, welche im Einzelnen zu prüfen sind.
Schrittweiser oder gesamter Verkauf von Aktien oder Betriebsteilen?
Je nach den Umständen kann es Sinn machen, die Unternehmensnachfolge schrittweise durchzuführen, in dem ein potenzieller Nachfolger zuerst eine Beteiligung am Unternehmen erwirbt. Dies erfolgt durch den Verkauf von bestimmten Aktienpaketen an den Nachfolger und mit Hilfe des Abschlusses eines separaten Aktionärsbindungsvertrags zur Sicherstellung der Gleichschaltung von Interesse im Sinne des Unternehmens. Oder es erfolgt, wie oben dargelegt ein schrittweiser Verkauf gewisser Geschäftssparten (Betriebsteile) an Externe, oft Wettbewerber. Im Falle einer Betriebsübernahme mit Übernahme von Angestellten sind zusätzlich die rechtlichen Vorgaben betreffend Betriebsübernahmen zu prüfen und einzuhalten.
Typischer Ablauf eines Unternehmensverkaufs
Klassischerweise werden im Rahmen von geplanten Unternehmensverkäufen mit Kaufinteressenten auf Basis einer Geheimhaltungsvereinbarung geheime Informationen und erste Verhandlungen geführt, die oft in einem unverbindlichen oder verbindlichen Letter of Intent des potentiellen Käufers an den potentiellen Verkäufer münden. Anschliessend folgt eine Phase der vertieften Analyse (sog. Due Diligence) in Bezug auf das Kaufobjekt und weiterer Kaufpreisverhandlungen gestützt auf die Ergebnisse der Analyse.
Due Diligence
Unter Due Diligence versteht man die “Durchleuchtung des Kaufobjekts” durch den potentiellen Käufer. Es geht darum, das Unternehmen resp. das Kaufobjekt finanzseitig, organisatorisch und rechtlich einer Prüfung zu unterziehen. Der Fokus der rechtlichen Prüfung beinhaltet mögliche Risiken bezüglich bestehender Verträge, bestehender Verbindlichkeiten, Rechts- und Sachgewährleistungen sowie mögliche Haftungsrisiken für das Unternehmen zu erkennen. Im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence werden auch die Gesellschaftsstruktur, Corporate Governance und Compliance-Themen, sowie mögliche Aktionärsbindungsverträge, etc. geprüft.
Kaufvertrag und gesellschaftsrechtliche Beschlüsse
Nach der Due Diligence und weiterer Vertragsverhandlung erfolgt beim Share Deal der Unternehmensverkauf über einen typischen Aktienkaufvertrag, der den Verkauf der Aktien Zug um Zug zum vereinbarten Kaufpreis festhält. Weitere Klauseln des Aktienkaufvertrags betreffen die Gewährleistung, Steuern, das anwendbare Recht und den Gerichtstand und enthalten u.U. einen Verweis auf mögliche Aktionärsbindungsverträge, zu denen sich der Käufer verpflichtet. Nebst dem Aktienkaufvertrag sind im Rahmen des Vollzugs auch die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Vollzugshandlungen durchzuführen und Vollzugsdokumente zu erstellen (GV- und VR-Beschlüsse, Nachführung Aktienbuch, etc.). Beim Asset Deal wird ein Vermögensübertragungsvertrag abgeschlossen, der ebenfalls die klassischen Elemente eines Kaufvertrags enthält. Hier werden statt Aktien materielle oder immaterielle (z.B. IP-Rechte) Vermögenswerte des Unternehmens erworben. Je nach Umfang des Verkaufsobjekts oder der Statutenbestimmungen des Unternehmens ist für den Verkauf ebenfalls eine Genehmigung resp. ein Gesellschafterbeschluss notwendig. Ein Grundstückkaufvertrag muss zudem öffentlich beurkundet werden.
Signing vs. Closing
Im Rahmen von Unternehmensverkäufen werden schliesslich häufig die Begriffe Signing und Closing verwendet. Was ist darunter zu verstehen? Signing bedeutet, dass nach erfolgreicher Due Diligence die Parteien handelseinig werden und den Vertrag unterzeichnen und damit das Verpflichtungsgeschäft (Verkauf) eingehen. Closing bedeutet die tatsächliche Übergabe des Unternehmens (Kaufobjekts). Die Übergabe (das Vollzugsgeschäft) findet oft “Zug um Zug” statt, was verschiedene Gründe (z.B. ausstehende Genehmigungen) haben kann.
Handlungsempfehlungen
Ein Unternehmensverkauf ist komplex und kann emotional sein. Eine frühzeitige Planung und Einbindung von Fachexperten für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf können sich lohnen. Gerne beraten und begleiten wir Sie durch die einzelnen Prozessschritte, um mögliche Stolpersteine zu vermeiden.