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Freelancer (freie Mitarbeiter) können jederzeit kündigen.

Die flexible Einsetzbarkeit der Freelancer ermöglicht es, bei grossem Arbeitsanfall schnell Arbeitskräfte zu mobilisieren. Dabei gilt es stets zu beachten: So flexibel wie der Auftraggeber auf die Dienste eines Freelancers wieder verzichten kann, so flexibel kann der Freelancer jederzeit kündigen. 

Zwischen dem Auftraggeber und dem Freelancer (Beauftragen) besteht ein Auftragsverhältnis. Zu diesem Auftragsverhältnis gehört die jederzeitige Kündbarkeit zwingend dazu. Eine mit einem Freelancer vereinbarte Kündigungsfrist wäre nicht durchsetzbar. Auch das Vereinbaren einer Strafzahlung bei vorzeitiger Kündigung hilft nicht. 

Es gibt eine Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Kündbarkeit: die Kündigung zur Unzeit. Eine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn für die Kündigung keine wichtigen Gründe bestehen und dem Vertragspartner „besondere Nachteile“ entstehen. Besondere Nachteile liegen beispielsweise vor, wenn ein Freelancer kurz vor der Vollendung eines Auftrags kündigt und dadurch Investitionen des Auftraggebers verlorengehen. Hat der Freelancer in einer solchen Situation keinen wichtigen Grund für die Kündigung, ist er schadenersatzpflichtig.   

Beim Engagement von Freelancern muss man sich darüber im Klaren sein, was vertraglich geregelt und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. 

SPEED READThe right of freelancers to terminate at any time cannot be waived. Compensation is owed only in exceptional cases. 

SUPErLiREIl ne peut être renoncé au droit des free-lances de mettre fin à leur contrat à tout moment. L’indemnisation n’est due que dans des cas exceptionnels.

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