Spezialsteuern
Neben den allgemeinen Steuern wie der Gewinn- und Kapitalsteuer, welche Unternehmen und Firmen im Normalfall immer zu bezahlen haben, können verschiedene Spezialsteuern anfallen. Kantone oder Gemeinden besteuern insbesondere das Eigentum an und den Verkauf von Liegenschaften, welche Grundstückgewinnssteuern und Handänderungssteuern zur Folge haben.
Bei der Erschliessung von Grundstücken konfrontieren Kantone und Gemeinden Grundstückbesitzer zusätzlich mit vielfältigen Abgaben wie Strassenbeiträgen, Wasseranschlussbeiträgen oder Kanalisationsbeiträgen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Mehrwert aus einer Zonenänderung resultiert. Erscheinen die Zwangsabgaben im Vergleich zum erzielten Sondervorteil oder Mehrwert zu hoch, muss ein Rechtsmittel ergriffen werden.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Ermittlung eines korrekten Werts und stehen Ihnen gerne zur Seite.
Internationale Doppelbesteuerung und Verständigungsverfahren
Internationale Verhältnisse können dazu führen, dass das Einkommen einer Person oder der Gewinn eines Unternehmens in mehr als einem Staat besteuert wird und dies trotz Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit zahlreichen Ländern. Mit dem Instrument des Verständigungsverfahrens, welches die meisten Abkommen zur Verfügung stellen, kann eine Lösung auf dem Weg der Einigung zwischen den zuständigen Stellen der betroffenen Staaten erzielt werden.
In der Praxis führt das Verständigungsverfahren immer wieder zu guten Lösungen bei internationalen Doppelbesteuerungen. Angesichts der Besonderheiten des Verfahrens und zwecks Abstimmung mit Rechtsmittelverfahren ist eine prozesserfahrene Vertretung und Begleitung zu empfehlen. Unsere Steuerexperten stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.