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© Philipp DuBois & Fils SA

Vorsicht bei Verwendung der Zeichen R im Kreis ® und TM

Um dem Angebot von Produkten mehr Bedeutung zu verleihen oder Abnehmern oder Konkurrenten zu verstehen zu geben, dass man ein bestimmtes Zeichen für sich beansprucht, können Anwender dazu neigen, die Zeichen R im Kreis ® oder «TM» zu verwenden. Doch die Verwendung solcher Zeichen kann Risiken mit sich bringen, da der Missbrauch solcher Zeichen strafbar ist. Der nachfolgende Beitrag erläutert, wann Sie diese Zeichen für Ihre Waren und Dienstleistungen benutzen dürfen.

Verwendung des Symbols R im Kreis ®

Der Schutzvermerk R im Kreis ® darf nur verwendet werden, wenn die Marke auch markenrechtlich geschützt ist, ansonsten laufen Sie bei deren Verwendung in der Schweiz Gefahr, gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstossen (auch strafrechtlich relevant). Dies bedeutet mit anderen Worten, dass Sie das Zeichen ® / R erst und nur für diejenigen Waren- und Dienstleistungen verwenden dürfen, welche ein Produkt in den entsprechenden Waren- und Dienstleistungsklassen im Markenregister eingetragen resp. für die der Markenschutz gewährt wurde. Der Schutzvermerk R im Kreis ® darf nicht auf denjenigen Waren- und Dienstleistungen angebracht werden, für die kein entsprechender Markenschutz gewährt wurde. Eine solche Ausdehnung wäre ebenfalls unzulässig.

Das Trademark-Zeichen TM

Das Trademark-Zeichen TM hat in den USA die Bedeutung «unregistered trade mark» und ist hierzulande eher weniger bekannt. Anhand des Symbols können Verbraucher und Konkurrenten in den USA erkennen, dass Markenschutz beansprucht wird. In den USA entsteht der Markenschutz primär durch die Verwendung, während in unserem Rechtskreis Markenschutz erst durch Registrierung erfolgt.

In Deutschland wird die Verwendung des Zeichens TM als wettbewerbswidrig angesehen. In einem Entscheid wurde durch ein deutsches Gericht festgehalten, dass zumindest so lange noch kein Markeneintragungsverfahren hängig ist, eine Irreführung betreffend einen laufenden Antrag auf Eintragung besteht.

Konsequenzen bei Missbrauch in der Schweiz

Der Missbrauch der Symbole ® und TM sind gemäss der schweizerischen Markenschutzbehörde IGE strafbar. Bis zum Eintrag der entsprechenden Waren- und Dienstleistungen ist somit das Zeichen TM nicht zu verwenden, und erst dann zu nutzen, wenn entsprechende Waren- und Dienstleistungen im Markenregister eingetragen resp. nur für diejenigen Waren- und Dienstleistungen für die der Markenschutz gewährt wurde.

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