Ungerechtfertigte Betreibungen/Zahlungsbefehle lassen sich seit dem 1.1.19 mit einem einfachem Gesuch endlich löschen.
Betreibungen führen zur Zustellung eines Zahlungsbefehls. Erfolgen sie zu Unrecht, können sie sowohl für KMU als auch Privatpersonen schwerwiegende Folgen haben. Solche Betreibungen bleiben trotz erhobenem Rechtsvorschlag im Betreibungsregister eingetragen und können bis 5 Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens von interessierten Personen eingesehen werden (respektive erscheinen auf dem Betreibungsregisterauszug).
Lässt sich der Gläubiger nicht zu einem Rückzugs- und Löschungsantrag ans Betreibungsamt bewegen, blieb dem zu Unrecht betriebenen Schuldner trotz gescheitertem Betreibungsverfahren nur ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren übrig.
Seit dem 1. Januar 2019 können betroffene Personen und Firmen einfacher gegen ungerechtfertigte Betreibungen vorgehen. Mit einem Gesuch können sie verlangen, dass ein Eintrag Dritten nicht mehr mitgeteilt wird. Danach wird es neu am Gläubiger liegen, innert 20 Tagen zu beweisen, dass er die notwendigen Schritte zur Beseitigung (der Wirkungen) des Rechtsvorschlages unternahm. Kann die Fortsetzung des Betreibungsverfahrens nicht nachgewiesen werden, wird der Eintrag im Betreibungsregister Dritten nicht mehr angezeigt.
Damit können wir Sie und Ihre Firma gegen die manchmal schwerwiegenden Folgen von Schikanebetreibungen inskünftig effizienter schützen.
SPEED REED: Unjustified entry in the Swiss Debt collections register (Betreibungsregister) – since beginning of 2019 it is easy to have a „Zahlungsbefehl“ deleted. In doubt ask the Amatin lawyer.
SUPErLiRE: Une entrée injuste dans le Registre Suisse des Poursuites (basé sur un „commandement de payer“ abusif): une demande de suppression est efficace à faire depuis 1 Janvier 2019.