Baumängel – wie ist vorzugehen?
Wie bei Kaufverträgen gibt es auch bei Verträgen mit Handwerkern (sog. Werkverträge) eine gesetzlich vorgesehene Garantiefrist. Diese beträgt fünf Jahre, kann vertraglich aber auf zwei Jahre verkürzt werden. Ein Mangel an der Arbeit des Handwerkers muss sofort nach seiner Entdeckung mit eingeschriebenem Brief beanstandet werden. In einem zweiten Schreiben sollte der Schaden möglichst genau umschrieben […]