Im Rekursverfahren in Steuersachen heisst Recht haben nicht immer Recht bekommen
Das Einspracheverfahren in Steuersachen läuft zwar schriftlich, aber noch weitgehend informell ab. Dessen Erfolgsaussicht ist aber deshalb beschränkt, weil dieselbe Behörde entscheidet, welche ursprünglich verfügt hat. Erreicht man nicht die gewünschte Änderung der Steuerrechnung, ist zu prüfen, ob man einen Rekurs bei der nächsthöheren Instanz einreichen will. Diese ist dann in der Regel erstmals unabhängig. […]