Zurück zu News
Quelle: AMATIN AG 2021

Im Rekursverfahren in Steuersachen heisst Recht haben nicht immer Recht bekommen

Das Einspracheverfahren in Steuersachen läuft zwar schriftlich, aber noch weitgehend informell ab. Dessen Erfolgsaussicht ist aber deshalb beschränkt, weil dieselbe Behörde entscheidet, welche ursprünglich verfügt hat. Erreicht man nicht die gewünschte Änderung der Steuerrechnung, ist zu prüfen, ob man einen Rekurs bei der nächsthöheren Instanz einreichen will. Diese ist dann in der Regel erstmals unabhängig. Das Verfahren läuft nach Regeln, welche dem prozesserfahrenen Anwalt am besten vertraut sind. Auch ist eine vorgängige Einschätzung der Prozesschancen wichtig.

Der Rekurs ist fristgerecht (meist innert 30 Tagen) beim zuständigen Gericht zu erheben und auch innert dieser Frist zu begründen. In diesem Verfahren können nochmals alle Beweismittel – auch neue – vorgelegt werden. Das Gericht prüft sowohl den Sachverhalt wie auch dessen steuerlichen Folgen aufgrund eigener Erkenntnis, also von Amtes wegen. Trotzdem: Recht haben heisst nicht auch Recht bekommen! Deshalb kommt der Rekursschrift und den Beilagen grosse Bedeutung zu.

Die Sprache ist das wichtigste Instrument im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Es gilt, der Rekursbehörde oder dem Gericht den Sachverhalt transparent und verständlich zu schildern. Mit Geschick ist hier das eigene Anliegen vorzubringen. Den Beweiserfordernissen ist besondere Beachtung zu schenken. Es gilt: Steuermindernde Tatsachen sind vom Rekurrenten nachzuweisen. Steuerbegründendes oder -erhöhendes muss hingegen die Steuerbehörde nachweisen. Die Rechtsfragen sollen soweit unter Fachleuten sinnvoll erörtert werden. Auch hier ist der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren routinierte Anwalt am besten in der Lage, das Gericht zu überzeugen.

Das Rekursverfahren in Steuersachen ist kostenpflichtig. Die Kosten werden aber der Steuerbehörde auferlegt und es können auch die Anwaltskosten mindestens zum Teil entschädigt werden, wenn man die Rekursinstanz oder das Gericht überzeugt und mit seinen Anträgen durchdringt.

AMATIN AG  Rechtsanwälte / Rechtsberatung  │  Attorneys at Law / Counselors  │  Conseiller Juridiques / Avocats

Kontaktpersonen

Kontaktieren Sie unsere Spezialisten

post 1

Michael AngehrnRechtsanwalt / Advokat, Partner

michael.angehrn@amatin.ch
+41 61 202 91 80

SecureFileTRANSFER

Nehmen Sie Kontakt auf

Kontaktformular