Lohnfortzahlung bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz?
Beim Nichterscheinen am Arbeitsplatz haben Arbeitnehmende grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnzahlung. Entscheidend ist, in wessen Risikosphäre der Grund für die Verhinderung an der Arbeitsleistung liegt. Mit dem neuen Coronavirus zeigt sich aktuell die Komplexität der Qualifizierung der Risikosphäre. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „kein Lohn ohne Arbeit“. Davon gibt es diverse Ausnahmen. Eine Ausnahme bildet der […]