Grundstückkäufe und -verkäufe durch Bevollmächtigte
Wer in der Schweiz ein Grundstückgeschäft abschliessen will, muss den Vertrag von einem Notar öffentlich beurkunden lassen. Die öffentliche Beurkundung ist eine vom Gesetz verlangte Formvorschrift und dient dem Übereilungsschutz und der Rechtssicherheit. Wie für die meisten Rechtsgeschäfte kann man sich auch bei einem Grundstückgeschäft vertreten lassen. Der Vertreter braucht dafür eine Vollmacht. Für Vollmachten […]