Neues Erbrecht ab 2023 – alles, was Sie wissen müssen
Das revidierte Erbrecht erweitert ab 2023 die Verfügungsmöglichkeiten. Erblasserinnen und Erblasser werden über einen grösseren Anteil ihres Nachlasses frei bestimmen können. Die geschützten Quoten („Pflichtteile“) wurden reduziert. Im Hinblick auf die Zeit ab 2023 ist zu prüfen, ob die in einem Testament (letztwillige Verfügung) oder Erbvertrag getroffenen Regelungen dem Willen der betroffenen Personen entsprechen, sofern […]
