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AMATIN AG, 2019

Schiebt Krankheit nach erfolgter Kündigung den Kündigungs-Termin hinaus?

Kaum gekündigt und schon krank: Sie kündigten Ihrem Mitarbeiter/ ihrer Mitarbeiterin; er/sie meldet sich krank. Sie meinen, dass sich dadurch der Kündigungstermin hinausschiebe. Ist dies wirklich so? Nein, nicht immer! Meistens sogar nicht! 

Eine Krankheit unterbricht eine laufende Kündigungsfrist nur dann, wenn Dauer und Mass der Krankheit derart ungewiss sind, dass eine Anstellung bei einer neuen Arbeitgeberin als unwahrscheinlich erscheint. Es ist nicht relevant, ob Arbeitnehmer während einer Erkrankung im Stand sind, sich zu bewerben, sondern nur, ob die Krankheit eine Neuanstellung verhindern könnte. Eine kurzweilige Grippe dürfte einer Neuanstellung nicht im Weg stehen und rechtfertigt keine Verschiebung des Kündigungstermins. 

Arbeitgeber akzeptieren gewöhnlich ein Arztzeugnis der Arbeitnehmer als vermeintlichen Grund für das Hinausschieben des Kündigungstermins. Die Diagnose des Arzts ist der Arbeitgeberin meist nicht bekannt (wobei jede Arbeitgeberin das Recht hat, danach zu fragen). Wird die Ursache vom Mitarbeiter nicht (eventuell anderweitig) offengelegt, könnte eine von der Arbeitgeberin veranlasste vertrauensärztliche Untersuchung klären. Überdies dürfen und sollen Sie auch die nach aussen wahrnehmbaren Begleitumstände mitberücksichtigen. Zum Beispiel können die Aktivitäten der Arbeitnehmer auf Social Media Hinweise liefern und sie gar als … arbeitsfähig ausweisen. 

Wir helfen Ihnen, die Sachlage zu beurteilen, um einem Hinausschieben des Kündigungstermins zu widersprechen.  

Arbeitnehmer steht synonym auch für Arbeitnehmerin.  

SPEED READ: The fact that an employee becomes sick during the notice period does not cause an automatic prolongation of the employment contract. It depends on the type of sickness and whether this hinders the employee to be hired. 

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