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Quelle: AMATIN AG 2021

Firmenname und Markenrecht

Bei der Firmengründung sollten markenrechtliche Überlegungen von Anfang an miteinbezogen werden, um unnötige Folgekosten zu vermeiden.

Verletzt der gewählte Firmenname Kennzeichen von Konkurrenten?

Viele Firmengründer bedenken nicht, dass sie auch markenrechtliche Überlegungen von Anfang an miteinbeziehen sollten. Denn oft wird ein Firmenname als Unternehmensbezeichnung gewählt, ohne dabei abzuklären, inwiefern dieser die Firma oder die Kennzeichen konkurrierender Unternehmen verletzen könnte. Durch einen adäquaten marken- und firmenrechtlichen Research ist dies ohne weiteres zu verhindern.

Wahl des Firmenlogos

Des Weiteren ist der rechtliche Schutz des gestalterischen Auftritts des Unternehmens, bspw. ein spezielles Logo mit bestimmten Farben, nur über das Marken- oder Designrecht zu erreichen. Demgegenüber schützt das gewöhnliche Firmenrecht nur die blanke Bezeichnung Ihrer Firma.

Die eigene Firma vor Konkurrenten schützen

Auch wenn Sie die konkreten Produkte und Dienstleistungen Ihrer Firma vor der Konkurrenz, insbesondere vor Trittbrettfahrern, schützen lassen wollen, drängt sich deren markenrechtlicher Schutz auf. Das Firmenrecht bietet nur beschränkten Schutz davor, dass Dritte Ihre Unternehmensbezeichnung für die Bezeichnung von deren Waren und Dienstleistungen in unerlaubter Weise verwenden. Das Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht ist an dieser Stelle ebenfalls oft nicht weiter behilflich. Durch den von Anfang an bewerkstelligten Markenschutz können auch hier erhebliche Kosten gespart werden. Der Schutz Ihrer Marke gilt schweizweit und ist international einfach auszuweiten, wenn man in der Schweiz eine Basisregistrierung macht.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie bei der Firmengründung markenrechtliche Überlegungen optimal einbringen können.

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