Verträge und Höhere Gewalt (force majeure)
Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Eventualitäten bei der Erstellung eines Vertrags vorhergesehen werden können. Insbesondere trifft dies auf Ereignisse zu, die durch höhere Gewalt (force majeur) ausgelöst werden und ausserhalb der (unmittelbaren) menschlichen Einflusssphäre liegen. Dazu zählen z.B. Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Vulkanausbrüche oder Pandemien. Wie beeinflussen solche Geschehnisse bestehende […]
