Aktionärsbindungsvertrag: Treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen
Der Gesetzgeber hat die Aktiengesellschaft kapitalbezogen ausgestaltet und die einzige Pflicht, welche den Aktionären persönlich auferlegt wird, ist die Pflicht zur Liberierung der Aktien. Weitergehend können die Aktionäre durch die Statuten nicht gebunden werden. Deshalb empfiehlt sich, besonders bei persönlich engen Verhältnissen zwischen Aktionären (z.B. bei familiengeführten Unternehmen) oder kleineren Unternehmen, die jeweiligen Aktionärspflichten und […]