Genügt ein Testament oder soll ich mich bewusst durch einen Erbvertrag binden?
Sind erbrechtliche Anordnungen erforderlich, stehen das Testament (letztwillige Verfügung), der Erbvertrag oder die Kombination von Ehe- und Erbvertrag zur Verfügung. Selbst wer die erbrechtlichen Quoten nicht ändert und keine Vermächtnisse (Legate) ausrichtet, muss die Ernennung eines Willensvollstreckers (Testamentsvollstrecker) testamentarisch anordnen, um einen geordneten Ablauf beim Erbgang zu Gunsten der Überlebenden sicherzustellen, zu erleichtern oder gar […]