Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates im Konzernverhältnis
Verwaltungsräte müssen in erster Linie die Interessen der eigenen Gesellschaft beachten, bevor sie im Konzerninteresse handeln. Gemäss gesetzlicher Regelung sind Mitglieder des Verwaltungsrats einer Gesellschaft nicht nur ihren Aktionären, sondern der Gesellschaft und deren Gläubigern gegenüber verantwortlich. Sie haften für den Schaden, den sie durch Verletzung ihrer Pflichten verursachen. Besonders heikel ist dieser Umstand im […]