Baumängel – Schreiten Sie zur Ersatzvornahme.
Was können Sie tun, wenn Sie sich mit dem Unternehmer nicht über die Nachbesserung einigen können oder die Nachbesserung unsauber durchgeführt wird? Darf man die Arbeiten ohne weiteres durch eine Drittfirma auf Kosten des Erstunternehmers ausführen lassen? Die Ersatzvornahme ist nur mit richterlicher Ermächtigung zulässig. Die dafür zuerst notwendige Verurteilung zur Nachbesserung ist jedoch zeit- […]