Vererben in der Patchworkfamilie – Testament oder Erbvertrag?
In einer Patchworkfamilie ist ein Testament unumgänglich und ein Erbvertrag empfehlenswert. Wenn ein Verstorbener einen Ehegatten oder leibliche Kinder hinterlässt, sind gemäss Gesetz nur diese erbberechtigt. Stiefkinder gehen ohne Testament oder Erbvertrag leer aus. Wer jedoch seine Stiefkinder testamentarisch berücksichtigten möchte, muss beachten, dass die Pflichtteile seines Ehepartners bzw. seiner leiblichen Kinder nicht verletzt werden. […]