Übernahme des Elternhauses aus der Erbschaft
Sie wollen die Liegenschaft Ihrer verstorbenen Eltern übernehmen und nicht verkaufen. Ihre Geschwister möchten ausbezahlt werden und sichergehen, dass sie am Gewinn bei einem allfälligen späteren Verkauf beteiligt werden. Ein solches Gewinnbeteiligungsrecht lässt sich mittels Vereinbarung errichten. Es ermöglicht erfahrungsgemäss eine schnellere Einigung über den anzurechnenden Übernahmewert einer Liegenschaft. Verkehrswert des Elternhauses Befindet sich eine […]