Amor am Arbeitsplatz
Ein Unternehmen darf eine Liebesbeziehung zwischen Mitarbeitenden nicht verbieten; diese ist vorerst einmal eine Privatangelegenheit. Jedoch kann das Unternehmen die Mitarbeitenden unter gewissen Umständen verpflichten, eine solche Beziehung offenzulegen. Insbesondere bei Unternehmen, die in stark regulierten Bereichen tätig sind (wie beispielsweise Banken und Versicherungen) gibt es in der Praxis entsprechende Meldepflichten. Damit sollen primär Interessenkollisionen […]