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AMATIN AG, 2019

Vererben in der Patchworkfamilie – Testament oder Erbvertrag?

In einer Patchworkfamilie ist ein Testament unumgänglich und ein Erbvertrag empfehlenswert. 

Wenn ein Verstorbener einen Ehegatten oder leibliche Kinder hinterlässt, sind gemäss Gesetz nur diese erbberechtigt. Stiefkinder gehen ohne Testament oder Erbvertrag leer aus. 

Wer jedoch seine Stiefkinder testamentarisch berücksichtigten möchte, muss beachten, dass die Pflichtteile seines Ehepartners bzw. seiner leiblichen Kinder nicht verletzt werden. Schon aus diesem Grund drängt sich ein Erbvertrag auf. 

Zu beachten sind ausserdem die grossen Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von leiblichen Kindern und Stiefkindern. In vielen Kantonen unterstehen die Stiefkinder im Gegensatz zu den leiblichen Kindern der Erbschaftssteuer. 

Soll der überlebende Ehegatte abgesichert werden, ohne dass die eigenen Nachkommen nach dessen Ableben benachteiligt werden, ist ein Erbvertrag erforderlich. Es ist unumgänglich, die Nachkommen einzubeziehen. Nur so kann die Geltendmachung einer Pflichtteilsverletzung und somit die Gefahr einer Auseinandersetzung zwischen den leiblichen Kindern und dem Stiefelternteil vermieden werden. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers entlastet die beteiligten Erben und fördert das Einvernehmen. 

SPEED READ: In a patchwork family, a hand-written will is inevitable and a contract of inheritance is recommended. In doubt ask your lawyer. Always stay on the legal side of life. 

SUPErLiRE: Dans une famille hétéroclite, un testament est inévitable et un contrat d’héritage est recommandé. Les conseillers juridiques AMATIN s’efforcent de trouver une solution enzymatique et profitable pour vos défis.

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